Winterdienst
Sicherheit auf Schritt und Tritt.
Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht für Sie. Überlassen Sie die Haftungsrisiken uns und starten Sie entspannt in den kalten Morgen auch an Sonn- und Feiertagen.
Ihr Schutz vor Schnee, Eis und Bußgeldern
Sobald die ersten Flocken fallen und die Temperaturen sinken, beginnt die Räum- und Streupflicht. Diese muss in der Regel morgens sehr früh und zu definierten Zeiten erfüllt werden. Wir räumen Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Hauseingänge und streuen abstumpfende Mittel. Wir arbeiten strikt nach den Vorgaben der örtlichen Satzung, und das Wichtigste.
Vorteile für den Kunden
Warum unser Winterdienst Sie beruhigt
Übernahme der Haftung
- Mit dem Vertrag geht die Verkehrssicherungspflicht auf uns über. Dies ist der größte Vorteil und schützt Sie vor teuren Forderungen nach Stürzen.
Entspannt ausschlafen
- Sie müssen nicht im Morgengrauen zum Schneeschippen aufstehen. Wir sind da, wenn Sie noch im Warmen sind.
7-Tage-Service
- Unsere Teams sind an 365 Tagen im Jahr im Einsatz auch an allen Sonn- und Feiertagen, wenn Schnee oder Eis fallen.
Unsere Anwendungsbereiche
Als Eigentümer oder Verwalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Unser zuverlässiger Winterdienst gewährleistet die Einhaltung aller kommunalen Vorschriften und sorgt für Sicherheit auf Ihren Flächen.
Gehwege und Bürgersteige
Räumen und Streuen gemäß der aktuellen Gemeindeordnung. Wir übernehmen die Pflicht zur Schneebeseitigung und Eisbekämpfung termingerecht und zuverlässig.
Einfahrten und Parkplätze
Schnelle und effektive Freihaltung großer Flächen für Firmen-, Wohngebäude und Gewerbeimmobilien. Wir sorgen für sichere Zu- und Abfahrten.
Zuwege zu Hauseingängen
Wir stellen sicher, dass Mieter, Kunden und Besucher Ihre Immobilie stets sicher und gefahrlos erreichen können.
Öffentliche Zugänge
Freihaltung wichtiger Zonen wie Bushaltestellen, Lieferzonen und Notausgänge. Minimierung des Unfallrisikos im öffentlichen Raum.
Häufige Fragen zum Winterdienst
Wir verwenden in der Regel abstumpfende Streumittel, die umweltfreundlicher sind und von den Kommunen oft vorgeschrieben werden. Auftausalz kommt nur in Notfällen und auf ausdrücklichen Kundenwunsch zum Einsatz.
Dies ist in den örtlichen Satzungen festgelegt. In den meisten Städten muss zwischen 7:00 und 20:00 Uhr geräumt und gestreut werden. Wir garantieren die Einhaltung dieser Vorgaben.
Bei Dauerfrost oder starkem Schneefall führen wir gegebenenfalls mehrere Kontroll- und Räumgänge am Tag durch, um die Sicherheit konstant zu gewährleisten. Dies ist im Pauschalvertrag bereits abgedeckt.
Bereit für neuen Glanz?
Lassen Sie uns gemeinsam für Sauberkeit sorgen. Schreiben Sie uns für ein unverbindliches Angebot.
